Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Die gezahlte Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe (sog. „NRW Überbrückungshilfe Plus“) stellt Betriebseinnahmen dar, auch soweit sie pauschal für Lebenshaltungskosten ausgezahlt wurde
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2023, AZ 13 K 570/22 E