Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Abgabenordnung, Vollstreckung – Die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass kann auch die auf einen Aufgabegewinn aus der Auflösung einer Betriebsaufspaltung entfallenden Steuern umfassen, wenn diese als Nachlassverwaltungsschulden zu qualifizieren sind
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2023, AZ 3 K 643/21 KV