OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2023, AZ 12 U 81/23
Ausgabe: 10-11/2023
1) Zum Anspruch auf Rechtsschutzdeckung für eine beabsichtigte Klage gegen die Daimler AG aufgrund von behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtungen („Diesel-Skandal“).
2) Für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung ist – auch im Rahmen eines Stichentscheids – der Zeitpunkt der Bewilligungsreife maßgeblich. Wird die Rechtslage erst später – etwa aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen – zum Nachteil des Versicherungsnehmers geklärt, kann sich der Versicherer darauf nicht berufen.
3) Welche Anforderungen an den Inhalt des Stichentscheids im Einzelfall gelten, richtet sich maßgeblich nach der Begründung, auf die der Versicherer die Ablehnung seiner Eintrittspflicht stützt. Sind dessen Ablehnungsgründe auf bestimmte Punkte beschränkt, so genügt es, wenn auch der Stichentscheid eine Stellungnahme nur bezüglich dieser Punkte enthält.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…