Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon.: 0431 97991610
Grunderwerbsteuer – Setzt das bei Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder Nr. 7 GrEStG erforderliche ungeschriebene Tatbestandsmerkmals „Verwertung des Kaufangebots zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen“ einen unmittelbar finanziellen (monetären) Vorteil voraus?
FG Münster, Beschluss vom 15.02.2024, AZ 8 K 2393/21 GrE