Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
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Einkommensteuer – Zur Anerkennung eines an arbeitsfreien Tagen genutzten häuslichen Arbeitszimmers, wenn zugleich ein betriebliches Büro zur Verfügung steht, sowie zur Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen für einen Wasch-Service und für das Service-Personal einer außerhäuslichen Geburtstagsfeier
FG Münster, Beschluss vom 01.03.2024, AZ 12 K 1090/21 E