Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon.: 0431 97991610
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Messbetrags, gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer – Bei der Anwendung der sog. Sanierungsklausel bei der Übertragung von Anteilen an Kleinbetrieben ist der Verweis in § 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 2 KStG auf die Lohnsummenregelung dahin auszulegen, dass der Steuerpflichtige dieses Erfordernis nicht erfüllen kann und damit auf einen anders gearteten Nachweis des Erhalts der wesentlichen Betriebsstrukturen zu verweisen ist.
FG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2024, AZ 6 K 2095/22 K,G,F