Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Gewerbesteuer-Messbetrag, gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften – Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des gesetzlich typisierten Zinssatzes bei Überentnahmen im Sinne des § 4 Abs.4a EStG mit 6%
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2024, AZ 15 K 1131/19 G,F