Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Stellen die im Gegenzug für die Freigabeerklärung einer selbständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO (jetzt § 295a InsO) zu leistenden Ausgleichszahlungen des Insolvenzschuldners an die Insolvenzmasse Betriebsausgaben im Betrieb des Insolvenzschuldners dar?
FG Münster, Beschluss vom 01.08.2024, AZ 12 K 2791/22 F