Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Grundsätzlich kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2024, AZ 14 K 1966/23 E