Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2024, AZ 5 Ta 58/24

Ausgabe: 08 – 2024

1. Bei einer Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung besteht keine Regelhaftigkeit, dass der Arbeitgeber eine Prämie oder Bonuszahlung vollständig oder teilweise verweigert.

2. Ein „Streit“ oder eine „Ungewissheit“ im Sinne des § 779 BGB, die Voraussetzung für das Vorliegen eines Vergleichsmehrwerts sind, ist daher nur gegeben, wenn die Beteiligten hierzu konkret vortragen (Geltendmachung, Ablehnung).

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…