Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite; keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht; Vorsteuerabzug auch bei Finanzierung der Eingangsleistungen durch Zuschüsse; keine Adressierung von Umsatzsteuerbescheiden an den bgA