Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der neuen Ausgabe unserer Mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an:

1.) BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete

– ein Artikel von Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V., Kiel Dr. Jan Felix Isele, Frankfurt BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete

2.) BGH zur Wirksamkeit von Regelungen zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen einer Rentenversicherung

– ein Artikel von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht Katja Knabel, Gießen BGH zur Wirksamkeit von Regelungen zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen einer Rentenversicherung

3.) Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers – Abschied aus der Grauzone

– ein Artikel von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Immobilienfachwirt (IHK) Rainer-Manfred Althaus, Mannheim Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers

4.) Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts

– ein Artikel von Steuerberater, DASV Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Jörg Passau, Kiel Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen

5.) Weihnachtsgeld

– ein Artikel von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart Weihnachtsgeld

6.) 10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

– zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht; Michael Henn, Stuttgart Urteile

 

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen.

 

Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.