Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon.: 0431 97991610
Schenkungsteuer – Bei Ermittlung der Großerwerbsschwelle gemäß § 13a Abs. 1 ErbStG sind Erwerbe begünstigten Vermögens, die vor dem 1.7.2016 erfolgt sind, nicht mit einzubeziehen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2024, AZ 4 K 1675/23 Erb