Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Vorabentscheidungsverfahren – Vorlagebeschluss an den EuGH zu der Frage, ob das Verbot der Einfuhr oder des Verbringens bestimmter Güter nur dann gilt, wenn festgestellt werden kann, dass die betreffende Ware Russland erhebliche Einnahmen erbringt und dadurch Handlungen Russlands ermöglicht, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2024, AZ 4 K 783/24 EU