Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Eintragung ins Schuldnerverzeichnis – Erst im Klageverfahren ergänzte Ermessenserwägungen haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gem. § 284 Abs. 9 AO, führen aber ggf. zur Kostentragungspflicht des Finanzamtes im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2024, AZ 14 K 1313/22 KV