Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Erteilung von Tabaksteuerzeichen für pflanzliche Raucherzeugnisse – Kräuterzigaretten aus Hanfblüten, die durch Eintauchen in Ethanol entharzt werden, können mit einem Gehalt an THC von höchstens 0,05 Prozent nicht mit nicht verkehrsfähigem Cannabis gleichgesetzt werden und unterliegen somit als Tabakwaren der Tabaksteuer
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2024, AZ 4 K 584/24 VTa