Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 24.02.2025, AZ 9 Sa 909/23

Ausgabe: 02-2025

Im Falle des kontinuierlichen Modells der Altersteilzeit arbeitet ein Arbeitnehmer durchgehend mit der Hälfte der Arbeitszeit und erhält hierfür – ergänzt durch Aufstockungsbeträge – fortlaufend auch die Hälfte der Vergütung ausgezahlt. Ein Wertguthaben, das im Falle vorzeitiger Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ausgezahlt werden müsste, wird infolge dieser fortlaufenden Auszahlung der Teilzeitvergütung im kontinuierlichen Modell der Altersteilzeit gerade nicht angespart.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/lag_hamm/…