Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Die Erklärung eines Klägers, dass sich eine Untätigkeitsklage nunmehr gegen einen neuen Beklagten richtet, stellt eine zulässige (subjektive) Klageänderung dar, die wg. Sachdienlichkeit zu einer Verweisung des Rechtsstreits führen kann, unabhängig davon, ob die besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Untätigkeitsklage vorliegen.
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2025, AZ 14 K 2028/24 E