Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Gewerbesteuermessbetrag und Verspätungszuschlag zur Gewerbesteuer – Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, so dass die durch sie erzielten Einkünfte solche aus selbständiger Arbeit sind
FG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2025, AZ 4 K 1875/23 G,AO