Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Gewerbesteuer – Unter welchen Voraussetzungen ist die Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen als unentgeltlich oder als für die Gewährung der erweiterten Kürzung unschädliche Nebentätigkeit anzusehen?
FG Münster, Beschluss vom 01.04.2025, AZ 10 K 1656/21 G