(Kiel) Beim Finanzgericht (FG) Münster ist nun unter Az. 6 K 3260/10 F eine neue Sprungklage anhängig, mit der die Berücksichtigung von tatsächlich aufgewendeten Kreditzinsen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen angestrebt wird.

Darauf verweist der Hamburger Steuerberater Frank Zingelmann von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.


Das Verfahren betrifft die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Sie sind mit dem sog. Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) abgegolten.

Gegen dieses Abzugsverbot ist jetzt beim FG Münster eine Sprungklage anhängig. Anleger mit Aufwendungen über dem Sparer-Pauschbetrag sollten daher ihre Bescheide offen halten.

Zingelmann empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.


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Frank Zingelmann
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Steuerberater, außerdem tätig als Fachberater für Rating (DStV e. V.)
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