(Kiel) Der Investmentfonds DEGI Europa macht endgültig dicht. Bislang war die Rücknahme von Anteilen nur ausgesetzt und der Fonds sollte ursprünglich zum 30. Oktober 2010 wieder geöffnet werden. Doch ist die Fondsgesellschaft nunmehr zur Aufgabe gezwungen, weil sie die Rückgabewünsche der Anleger nicht bedienen kann.

Die Entscheidung der Fondsgesellschaft trifft viele Anleger hart. Das gilt insbesondere dann, so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, wenn diese ihre Altersvorsorge oder ihren Notgroschen auf diesen, von den beratenden Banken gern als „sicheres Investment“ gepriesenen, Fonds gebaut haben.


Die Anleger, die bisher schon die Aussetzung der Anteilsrücknahme zu verkraften hatten, müssen jetzt mit weiteren Zeitverzögerungen und Abschlägen rechnen. Sie sollen nämlich laut der Planung der Fondsgesellschaft aus dem Liquidationserlös in halbjährlichen Abständen schrittweise ausgezahlt werden. Wie viel die Anleger bekommen, ist dabei völlig offen. Kräftige Verluste auf das eingesetzte Kapital sind zu erwarten, da zum einen der Fonds schon abgewertet worden ist und das Management zum anderen jetzt gezwungen ist, die Vermögenswerte unter Zeitdruck zu veräußern, was erfahrungsgemäß nur mit deutlichen Preisabschlägen möglich ist.


Betroffenen Anlegern ist zu raten, so Rechtsanwalt Hünlein, auf jeden Fall prüfen zu lassen, ob sie ihr eingesetztes Geld von der beratenden Bank zurückholen können. Ansatzpunkte für eine fehlerhafte  Beratung könnten etwa sein, dass Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsvergütungen, welche die Anleger an die Fondsgesellschaft zahlen, an die Bank zurückfließen und die Anleger über diesen Umstand nicht aufgeklärt wurden. Es kämen aber auch andere Beratungsfehler in Betracht, bspw. wenn der 100 %-ige Kapitalerhalt versprochen wurde.


Rechtsanwalt Hünlein empfahl, in derartigen Fällen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dazu für eine erste Einschätzung der Ansprüche und Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadenersatz auch auf seine eigene entsprechend spezialisierte  Kanzlei in Frankfurt sowie u. a. auch auf die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte/-innen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:


Klaus Hünlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt 
Telefon:     069/4800 7890 , Fax: 069/4800789-50
Email: rae@huenlein.dewww.huenlein.de