Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Abgabenordnung – Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Aktensicht in Vorgänge der Betriebsprüfung, da diese neben den den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten auch Angaben Dritter enthalten, wie etwa Dokumente und Aktenvermerke bezüglich einer anonymen Anzeige
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2023, AZ 4 K 879/21 AO