Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2017/8…
Neue Beiträge
- Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen
- Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen Personengesellschaft bei Streit über die Auslegung und Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede
- Anforderungen an einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung und zur Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO
- Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen
- Zur Nutzung des beSt eines Mitgesellschafters
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Abgabenordnung: Einwendungsausschluss nach § 166 AO, wenn der haftende frühere Geschäftsführer wegen offener Gehaltsforderungen selbst Insolvenzgläubiger des Steuerschuldners ist und keinen Widerspruch eingelegt hat