Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 28.05.2024, AZ 9 Sa 634/23
Ausgabe: 05-2024
Die Begrenzung des Anspruchs auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags auf vier Prozent der Arbeitnehmer des Betriebes gemäß § 12 Ziffer 12.1.1 Abs. 4 TV FlexÜ bezieht sich ungeachtet ihrer Tarifbindung auf alle Arbeitnehmer. Es sind auch die von der Arbeitgeberin mit nicht oder anders organisierten Arbeitnehmern abgeschlossenen Altersteilzeitarbeitsverträge zu berücksichtigen.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm…