Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.11.2023, AZ 5 Ta 20/23
Ausgabe: 11-2023
Es liegt ausnahmsweise keine wirtschaftliche Identität zwischen einem Anspruch auf Vergütung nach Ablauf der Kündigungsfrist und einem Kündigungsschutzantrag vor, wenn der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsantrag nach § 102 V 1 BetrVG gestellt hat.
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