Neue Beiträge
- Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei Einstellung – Digital Native
- Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: „Saldierungsverbot“, Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002
- Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG
- Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG
- Beschwerde gegen FG-Beschluss über einen Tatbestandsberichtigungsantrag; Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Posts by DASV
-
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigungsanspruch, Erfüllung, Direktionsrecht
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 06.07.2023, AZ 18 Sa 1195/22 Ausgabe: 06-2023 1. Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist im Rahmen der Prüfung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § […]
-
Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.07.2023, AZ 2 AZR 296/22 Ausgabe: 06-2023 In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten […]
-
Endgehaltsbezogene Betriebsrente und Teilzeit
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.07.2023, AZ 1 AZR 265/22 Ausgabe: 06-2023 Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an […]
-
Keine Erstattung einer Personalvermittlungsprovision durch den Arbeitnehmer
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.07.2023, AZ 3 AZR 221/22 Ausgabe: 06-2023 Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu […]
-
-
-
-
-
-