Neue Beiträge
- BFH: Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
- Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anm. 3 zu Abschn. VI KN
- Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Posts by DASV
-
Überlange Verfahrensdauer und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch Entschädigung
BFH, Beschluss vom 01.09.2022, AZ X K 6/20 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
-
BGB §§ 134 Abs. 1, 275 Abs. 1, 313 Abs. 1, 326 Abs. 1, 536 Abs. 1 Satz 1; EGBGB Art. 240 § 2
BGH, Beschluss vom 01.09.2022, AZ XII ZR 75/21 Ausgabe: 08-11/2022Miet- und WEG-RECHT a) Eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte Betriebsbeschränkung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache im Sinne […]
-
1. Im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach § 888 ZPO ist nicht zu überprüfen, ob der Arbeitgeber eine weitere (wirksame) Kündigung ausgesprochen hat. Solche materiell-rechtlichen Fragen sind im Berufungsverfahren bzw. im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage vorzutragen. 2. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitgeber behauptet, er habe nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils eine neue unternehmerische Entscheidung getroffen, die zum Wegfall der titulierten Beschäftigungspflicht führe.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.09.2022, AZ 10 Ta 286/22 Ausgabe: 11-2022 Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…
-
Anteilsvereinigung bei einer grundbesitzenden GmbH
BFH, Beschluss vom 01.09.2022, AZ II R 24/20 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
-
-
-
-
-
-