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- § 45 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 GKG
- Berechtigung des Arbeitgebers zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds des Betriebsrats aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (hier: Konsum von Kokain während der Arbeitszeit)
- Unterrichtung des Betriebsrats bei einer Anhörung zu einer Versetzung eines Arbeitnehmers über deren konkreten Folgen; Aushöhlung von Provisionsregelungen trotz Weitergeltung durch Wechsel von dem Außen- in den Innendienst
- Rechtsweg für eine Schadensersatzklage gegen einen Organvertreter des Arbeitgebers wegen Datenschutzverstößen und Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Annahmeverzugslohn – Zumutbare Arbeit – Schadensersatz bei unterbliebener Zielvorgabe
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Posts by DASV
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Beteiligung eines Oberarztes an den Privatliquidationseinnahmen eines Chefarztes; Rubrumsberichtigung; rügeloses Einlassen bei unterbliebener Zustellung der Klage; einheitliche Entscheidung bei Stufenklage
?1. Ein Oberarzt kann einen vertraglichen Anspruch gegen den Chefarzt und/oder den Krankenhausträger haben, an den Privatliquidationseinnahmen des Chefarztes beteiligt zu werden. Liegen keine eindeutigen Erklärungen vor, ist durch Auslegung […]
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Altersteilzeit im Blockmodell – Urlaub für die Freistellungsphase
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase. Der Kläger war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem […]
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Altersteilzeit im Blockmodell – Urlaub für die Freistellungsphase
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase. Der Kläger war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem […]
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris
Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
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