Neue Beiträge
- BGH zu den Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheidet zum Begriff „Betriebsstätte“ im aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht
- Einkommensteuer: Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche sind freiberufliche Tätigkeiten im Sinne des § 18 EStG
- Einkommensteuer: Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen nicht steuerbar
- Einkommensteuer: Erneute Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG bei fehlender Erkennbarkeit einer antraglosen Erstverwendung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Posts by DASV
-
Gebührenanspruch des beigeordneten Anwalts – Widerrufsvergleich – Voraussetzungen und Folgen rückwirkender Beiordnung
1. Schließen die Parteien einen widerrufbaren Vergleich und bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe ab einem Zeitpunkt nach Abschluss des Vergleichs aber vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann noch ein Gebührenanspruch des/r beigeordneten […]
-
Gebührenanspruch des beigeordneten Anwalts – Widerrufsvergleich – Voraussetzungen und Folgen rückwirkender Beiordnung
1. Schließen die Parteien einen widerrufbaren Vergleich und bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe ab einem Zeitpunkt nach Abschluss des Vergleichs aber vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann noch ein Gebührenanspruch des/r beigeordneten […]
-
Gebührenanspruch des beigeordneten Anwalts – Widerrufsvergleich – Voraussetzungen und Folgen rückwirkender Beiordnung
1. Schließen die Parteien einen widerrufbaren Vergleich und bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe ab einem Zeitpunkt nach Abschluss des Vergleichs aber vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann noch ein Gebührenanspruch des/r beigeordneten […]
-
Gebührenanspruch des beigeordneten Anwalts – Widerrufsvergleich – Voraussetzungen und Folgen rückwirkender Beiordnung
1. Schließen die Parteien einen widerrufbaren Vergleich und bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe ab einem Zeitpunkt nach Abschluss des Vergleichs aber vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann noch ein Gebührenanspruch des/r beigeordneten […]
-
-
-
-
-
-