Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 29.07.2024, AZ 4 Sa 446/23

Ausgabe: 07-2024

Der Konsum von Kokain während der Arbeitszeit und in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar, der einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB abgeben kann.

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…