Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 27.06.2024, AZ 11 Sa 1180/20

Ausgabe: 06-2024

1.Es wird an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festgehalten, wonach der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig nicht besteht
2.
Datenschutzrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit der DSGVO führen jedenfalls bei in Papierform geführten Personalakte zu keiner Änderung der Rechtslage (entgegen LAG Sachen-Anhalt vom 23.11.2018, 5 Sa 7/17)

Redaktioneller Leitsatz:

Die Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung setzt voraus, dass Tatsachen vorzutragen und ggfs. zu beweisen sind, aus denen sich Schlussfolgerungen auf eine inhaltliche Unrichtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ziehen lassen. Bloße subjektiv gefärbte Vermutungen reichen nicht aus.

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…