BGH, Beschluss vom 06.02.2023, AZ VI ZR 67/20

Ausgabe: 02-2023

Zum Umfang der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht; Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten)

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