BGH, Beschluss vom 02.12.2021, AZ VIII ZR 114/21
Ausgabe: 10/2021 – 01/2022Miet- und WEG-RECHT
Zum Einsichtsrecht eines Mieters bezüglich der Abrechnungsunterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung, wenn der Vermieter eine (Schwester ) Gesellschaft mit einer Dienstleistung beauftragt und den von dieser in Rechnung gestellten Betrag auf die Mieter umlegt (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. Oktober 2021 – VIII ZR 102/21, zur Veröffentlichung bestimmt).
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