BGH, Beschluss vom 08.09.2021, AZ VI ZR 365/20
Ausgabe: 8/9-2021
Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer in einem sogenannten Dieselfall (hier: Verkauf eines Gebrauchtwagens; kein Wegfall des Schadens durch Software-Update).
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