Neue Beiträge
- Verfassungsmäßigkeit der Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen
- BFH: Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Aktiengesellschaften
- Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen
- Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis
- Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Nachrichten & Urteile
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AVB Hausratversicherung (hier: § 5 Nr. 1 Buchst. a Abs. 1 VHB 84)
BGH, Beschluss vom 02.05.2024, AZ IV ZR 91/23 Ausgabe: 05/06-2024 Der Senat hält daran fest, dass für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig […]
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Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Gewerbesteuer-Messbetrag – Eine Nichtabnahmeentschädigung für einen Kredit stellt keine Vergütung für Fremdkapital dar und unterfällt somit nicht der Zinsschranke des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG a.F.
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 14 K 1177/23 G,F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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gesonderter Feststellung zum steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 2 KStG, gesonderter Feststellung von Teilen des Nennkapitals gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und Ablehnung des Antrags auf Änderung des Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs.1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übertragenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2493/21 F,AO Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2 KStG und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übernehmenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2491/21 F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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