Neue Beiträge
- BGH zur Herabsetzung des Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers nach Klauselersetzung durch den Versicherer
- BGH: Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten
- BFH: Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie können der Grunderwerbsteuer unterliegen
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 02-2025
- Corona: Keine Schadensersatzansprüche gegen Biontech wegen behaupteter Impfschäden
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Nachrichten & Urteile
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Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes – Beamtenbesoldung
1. Beruht der Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers darauf, dass sich der Arbeitgeber ihm gegenüber im Annahmeverzug befindet, ist eine Beamtenbesoldung, die der Arbeitnehmer im Zeitraum des Annahmeverzugs bezieht, weil er parallel […]
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Wahlanfechtung oder Nichtigkeit der Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender Auswärtstätigkeit – Information über Einsatzorte der Wahlberechtigten – Chancengleichheit von Wahlbewerbern
1. Aufgrund des Gebotes der Chancengleichheit der Wahlbewerber kann der Wahlvorstand (hier Wahl der Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb, in dem die Wahlberechtigten ausschließlich in Kundenbetrieben arbeiten, verpflichtet sein, den Wahlbewerbern […]
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Sofortige Beschwerde – Unterschriftserfordernis
Eine von einem Rechtsanwalt eingereichte sofortige Beschwerde muss mit vollem Namen unterschrieben sein. Eine wissentlich und willentlich abgekürzte Unterschrift (nicht Ausschleifung der Unterschrift) ist nicht ausreichend, auch wenn der Rechtsanwalt […]
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Berechnung der Überstundenvergütung bei Verdienstausgleich bei Wegfall von Belastungszulagen – MTV zum ERA-TV
Der Verdienstausgleich bei Wegfall von Belastungszulagen nach § 4 der Anlage 2 zum ERA-TV wird für die Berechnung der Vergütung einer Mehrarbeitsstunde nach § 11.4.3. MTV zum ERA-TV nicht berücksichtigt. […]
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