Richtlinien der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.
Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand der DASV Deutsche Anwalts– und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. beschlossen, Rechtsanwälten/ –innen und / oder Steuerberatern/ –innen die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse folgende Titel erwerben
- Zertifizierte/r Berater/ -in Arbeitsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e. V.)
– nur für RAe – - Zertifizierte/r Berater/ -in Steuerrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e. V.)
– für RAe und/oder StB- - Zertifizierte/r Berater/ -in Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)
– nur für RAe – - Zertifizierte/r Verteidiger/ -in im Steuerstrafrecht (DASV e. V.)
– nur für RAe – - Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (DASV e. V.)
– nur für RAe, die nicht auch gleichzeitig StB sind – - Zertifizierter Berater/ -in für steuerliche Nachfolgeplanung (DASV e. V.)
– für RAe und/oder StB – - Zertifizierter Berater/ -in für steueroptimierte Testamentsgestaltung (DASV e. V.)
– für RAe und/oder StB –
Die Verleihung der Titel setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf den vorgenannten Gebieten voraus, die den nachfolgenden Richtlinien entnommen werden können:
DASV Zertifizierungsrichtlinien 1.03.2019