Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Ein Einbringungsgewinn ist im Falle einer Sperrfristverletzung durch den Rechtsnachfolger nach unentgeltlicher Übertragung nicht rückwirkend beim originär Einbringenden, sondern beim Rechtsnachfolger zu besteuern
FG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2024, AZ 8 K 2849/17 E