Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer und Zinsen zur Einkommensteuer> – Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein, dessen Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, können eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person darstellen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 1 K 465/19 E,AO