Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Von der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen, stehen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleich und sind als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftsarzt als nachträgliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 1608/21 E