Datum: 4. September 2024
Uhrzeit: 14:00 - 16:40

 „Kurzarbeitergeld und Subventionsbetrug“

 

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
Anmeldungen per email/Fax etc. sind nicht möglich!
Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)

 

Termin:

04.09.2024        – 2,5 Vortragsstunden zzgl. Pause(14:00 bis 16:40 Uhr)

Anmeldelink:  https://lets-meet.org/reg/d939a09a59256b3a3d

 

Inhalt:

Während der Corona-Pandemie ist durch den Gesetzgeber ein vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen worden. In der Hochphase der pandemiebedingten Einschränkungen waren fast 6.000.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Gegenwärtig findet die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen statt. Neben dem Risiko einer Rückzahlungsverpflichtung stellt sich beim unberechtigten Bezug von Kurzarbeitergeld auch das Risiko der Strafbarkeit. Der Vortrag stellt die wesentlichen Normen (§ 264 StGB, 266a StGB) dar und wagt eine Prognose zur Strafbarkeit in einem Bereich, in dem obergerichtliche Entscheidungen noch nicht vorliegen.

Gliederung:

Strafrechtlich relevante Aspekte der Kurzarbeit

264 StGB: Subventionsbetrug

  • Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen
  • Streitstand in der Literatur
  • Lösungsansätze anhand gerichtlicher Entscheidungen

266a StGB: Vorenthalten von Arbeitsentgelt

  • Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen
  • Relevante Aspekte zur Kurzarbeit und § 266a StGB

Kurzübersicht zu steuerstrafrechtlichen Aspekten der Kurzarbeit

Verteidigungstipps

 

Referent:

Georg Hein
Richter am Amtsgericht (Lippstadt)
Vorsitzender des Schöffengerichts
Lippstadt

Email:
Georg.Hein@ag-lippstadt.nrw.de