Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2 KStG und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übernehmenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2491/21 F