Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und -soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft -in den Gründen zu bescheiden.
Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…