Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.02.2025, AZ L 6 AS 503/24 B ER

Ausgabe: 02-2025

Zum Fehlen eines Anordnungsgrundes bei existenzsichernden Leistungen, wenn der Antragsteller bei der Klärung des Sachverhalts nicht ausreichend mitwirkt.

Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…