Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
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- Kein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
- Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Kindergeld – Zum Vorliegen einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung, wenn eine ausgebildete Bankkauffrau neben einer Berufstätigkeit in Vollzeit zunächst als Akademiestudentin in Teilzeit eingeschrieben ist und danach einen Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften absolviert, für den eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf Voraussetzung ist