Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer-Messbetrag – Ist das Klagebegehren nur auf die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung gerichtet und geht es dem Kläger in dem Verfahren nicht um die Herabsetzung der Steuer, sondern um die Wahrung der verfahrensrechtlichen Position, bietet der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte zur Bestimmung des finanziellen Interesses und der Streitwert ist mit dem Auffangstreitwert anzunehmen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2025, AZ 7 K 1591/24 K,G