Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 31.01.2025, AZ 8 Ta 214/24
Ausgabe: 12/2024 – 01/2025
Ist im Rahmen einer Konkurrentenklage zugleich über einen hilfsweise formulierten Feststellungsantrag zu entscheiden, der auf den umfassenden Ersatz gegenwärtigen und künftigen Schadens bei anderweitiger Besetzung der Stelle oder dem Abbruch des Verfahrens gerichtet ist, so besteht zwischen den Klagebegehren auch nach Maßgabe des kostenrechtlichen Streitgegenstandsbegriffs keine Identität des wirtschaftlichen Interesses.
Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/lag_hamm/…