Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2025, AZ 12 Sa 102/24

Ausgabe: 02-2025

Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Verpflichtung, die geleistete Arbeit zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen, handelt es sich um einen Teil der angewiesenen Arbeitsleistung, die wegen des Charakters der Arbeitspflicht als Fixschuld mit Zeitablauf untergehen und die deshalb nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeklagt werden kann.

Weitere Informationen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001…