Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Schenkungsteuer – Bei Ermittlung der Großerwerbsschwelle gemäß § 13a Abs. 1 ErbStG sind Erwerbe begünstigten Vermögens, die vor dem 1.7.2016 erfolgt sind, nicht mit einzubeziehen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2024, AZ 4 K 1675/23 Erb